Einspeisevergütung

Erneuerbare-Energien-Gesetz

Seit 01.04.2000 ist das "Erneuerbare-Energien-Gesetz" (EEG) in Kraft. Das Gesetz regelt die Abnahme und Vergütung für Strom aus regenerativen Energiequellen. Die gesetzlich garantierte Vergütung ist gestaffelt nach Montageart und Größe der Anlage und gilt im Inbetriebnahmejahr und in den nächsten 20 Jahren für jede solar erzeugte Kilowattstunde Strom.

Jeweils zum 01. Januar und zum 01. Juli jeden Jahres werden die Vergütungssätze der entsprechenden Marktentwicklung beim Anlagenpreis angepasst.

Ab dem 01. Januar 2012 bekommen Eigenheimbesitzer, die ihre Hausdachanlage ans Netz anschließen 24,43 Cent pro Kilowattstunde (kWh), die sie ins öffentliche Netz einspeisen. Die Vergütung für Strom der selbst genutzt wird beträgt 12,43 Cent pro kWh (Eigennutzung über 30%) bzw. 8,05 Cent pro kWh (Eigennutzung weniger als 30%).

Die genauen Vergütungssätze für das Jahr 2012 finden Sie in der folgenden Tabelle:


Art der Solarstomanlage Cent/kWh

Anlagen auf Gebäuden bis 30kW 24,43
Anlagen auf Gebäuden bis 100kW 23,23
(für den Teil zwischen 30kW und 100kW)
Anlagen auf Gebäuden bis 1.000kW 21,98
(für den Teil über 100kW)
Anlagen auf Gebäuden ab 1.000kW 18,33
(für den Teil über 1.000kW)
Anlagen auf Gebäuden bis 30kW
Eigennutzung bis 30%
8,05
Anlagen auf Gebäuden bis 30kW
Eigennutzung über 30%
12,43
Anlagen auf Gebäuden bis 100kW
Eigennutzung bis 30%
6,85
(für den Teil über 30kW)
Anlagen auf Gebäuden bis 100kW
Eigennutzung über 30%
11,23
(für den Teil über 30kW)
Anlagen auf Gebäuden bis 500kW
Eigennutzung bis 30%
5,60
(für den Teil über 100kW)
Anlagen auf Gebäuden bis 500kW
Eigennutzung über 30%
9,98
(für den Teil über 100kW)
Anlagen auf versiegelten Flächen und Konversionsflächen 18,76
Anlagen auf allen anderen Freiflächen, z.B. Gewerbeflächen oder längs von Autobahnen und Schienenwegen 17,94
Anlagen auf Ackerflächen 0


Copyright © 2011 Florian Häggberg
Stand: 28.10.2011