Geplante Änderung der Einspeisevergütung zum 01.04.2012


Solarstromanlage
Solarstromanlage

Die Bundesregierung beabsichtigt eine außerplanmäßige Reduzierung der Einspeisevergütung ab dem 01. April 2012.

Die neuen Regelungen sollen für alle ab dem 01. April neu errichteten Solarstromanlagen gelten. Demnach soll es nur noch drei Vergütungsstufen geben: Strom aus Dachanlagen bis zu einer Größe von 10 kWp soll mit 19,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh) vergütet werden, Strom aus Anlagen bis 1.000 kWp mit 16,5 Cent pro kWh und Strom aus Anlagen bis 10.000 kWp mit 13,5 Cent pro kWh.

Ab dem 01. Mai 2012 soll die Vergütung zudem pro Monat um 0,15 Cent pro kWh sinken.
Ferner wird bei Anlagen bis 10 kWp nur noch 85% des erzeugten Stroms vergütet (die restlichen 15% müssen beispielsweise selbst verbraucht werden). Bei Anlagen über 10 kWp sind dies 90%. Die Förderung des Eigenverbrauchs soll ganz wegfallen.

Der Bundestag hat in erster Lesung am 09. März 2012 diesen Vorschlägen zugestimmt. In den Bundesländern, auch den CDU geführten wie in Sachsen, regt sich jedoch Wiederstand. Ministerpräsident Stanislaw Tillich sieht Änderungsbedarf u.a. weil durch eine kurzfristige Änderung des Gesetzes Investitionspläne von Unternehmen über den Haufen geworfen würden.

Wie bereits im Jahr 2010 könnte der Bundesrat noch Veränderungen an dem Gesetz durchsetzen der jedoch erst am 11. Mai 2012 über das Gesetzesvorhaben beraten soll.


Copyright © 2012 Florian Häggberg
Stand: 12.03.2012